allgemeiner Sachkundenachweis

nächster Vortrag voraussichtlich im Herbst 2024

Tierärztin: Dr. Juliane Weiss

Trainerin: Astrid Leuthner

bitte um Anmeldung unter 0676 / 9437807 oder info@oehv-grafenegg.at


Wir freuen uns auf ALLE Rassen !!!


Sachkundenachweis  NÖ

Das NÖ Hundehaltegesetz schreibt für „Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential“ und mittels Bescheid der zuständigen Gemeinde als „auffällig“ eingestufte Hunde einen speziellen Sachkundenachweis vor.

Laut Gesetz gelten Hunde der folgenden Rassen oder Kreuzungen davon in NÖ als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial:

  • Bullterrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Dogo Argentino
  • Pitbull
  • Bandog
  • Rottweiler
  • Tosa Inu

Was ist also zu tun, wenn Sie der Besitzer eines sogenannten „Kampfhundes“, „Listenhundes“ oder Mischlingen davon sind  und in NÖ wohnen oder gar einen Bescheid der Gemeinde bekommen haben, weil Ihr Hund als auffällig eingestuft wurde? 

Sie müssen (!!) den Sachkundenachweis durch Ausbildungsbestätigung erbringen und der jeweiligen Gemeinde vorlegen!

Ebenso müssen Sie das Halten eines Hundes mit erhöhtem Gefährdungspotenzial bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich anzeigen.

Zusätzliche Info: Der Wiener Hundeführerschein wird als Ersatz des NÖ Sachkundenachweises anerkannt. Der NÖ Sachkundenachweis gilt in Wien allerdings nicht als Ersatz des Wiener Hundeführerscheins.
Rechtsquellen:

Was ist zur Erlangung des Sachkundenachweises nötig

  • Absolvierung des allgemeinen Teils (Theorie) der Ausbildung in der Dauer von mindestens 4 Stunden über das Wesen und Verhalten des Hundes nach §2 der Verordnung
  • Absolvierung des praktischen Teils der Ausbildung in der Dauer von mindestens 6 Stunden über Leinenführigkeit, Sitzen und Freifolgen nach §3 der Verordnung

Die erforderliche Sachkunde gilt dann als erbracht, wenn die erfolgreiche Absolvierung dieser Ausbildung mittels Bestätigung dokumentiert ist.

Wir sind behördlich befähigt eine solche Ausbildung durchzuführen und die Bestätigung dazu auszustellen.