Das NÖ Hundehaltegesetz schreibt für „Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential“ und mittels Bescheid der zuständigen Gemeinde als „auffällig“ eingestufte Hunde einen speziellen Sachkundenachweis vor.
Laut Gesetz gelten Hunde der folgenden Rassen oder Kreuzungen davon in NÖ als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial:
Was ist also zu tun, wenn Sie der Besitzer eines sogenannten „Kampfhundes“, „Listenhundes“ oder Mischlingen davon sind und in NÖ wohnen oder gar einen Bescheid der Gemeinde bekommen haben, weil Ihr Hund als auffällig eingestuft wurde?
Sie müssen (!!) den Sachkundenachweis durch Ausbildungsbestätigung erbringen und der jeweiligen Gemeinde vorlegen!
Ebenso müssen Sie das Halten eines Hundes mit erhöhtem Gefährdungspotenzial bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich anzeigen.
Die erforderliche Sachkunde gilt dann als erbracht, wenn die erfolgreiche Absolvierung dieser Ausbildung mittels Bestätigung dokumentiert ist.
Wir sind behördlich befähigt eine solche Ausbildung durchzuführen und die Bestätigung dazu auszustellen.